Allergietestkörper
nach Chargé®
Ein Großteil zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen ist
ohne den Einsatz körperfremder Materialien nicht möglich.
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Der richtige Einsatz zahnärztlicher
Materialien und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus
besonders bei fehlerhafter Anwendung nehmen in der zahnmedizinischen
Fachpresse einen immer größeren Raum ein.
Dentalmaterialien werden nicht nur physiologisch enormen Belastungen durch Druck,
Zug, Torsion, Feuchtigkeit, Temperatur oder pH- Wechsel ausgesetzt. Durch Kontakte
mit Medikamenten, Nahrungsmitteln, Mundhygienemaßnahmen oder Interaktionen
mit bereits inkorporierten Materialien unterliegen sie zusätzlichen Belastungen. |
Körperfremde Materialien bergen immer die Möglichkeit
einer Patientenschädigung. Daher darf hierbei der Grundsatz
- das Maß des Nutzens für den Patienten muss die
Möglichkeit
einer möglichen Patientenschädigung überwiegen -
nicht verletzt werden. Dieser Grundsatz wurde in den letzten Jahrzehnten
sträflich vernachlässigt und auch ein Medizinproduktgesetz,
das die klare Alleinverantwortung des Zahnarztes für die gesamte
Behandlung inklusive aller verwendeten Materialien regelt, wird daran
nur wenig ändern.
Da derzeit nur wenige wissenschaftlich anerkannte individuelle Testverfahren
und diese nur mit eingeschränkter Aussagekraft zur Verfügung
stehen, die komplementär- medizinischen Verfahren aber großen
Wert gerade auf die patientenspezifische Testung legen, ist es
wichtig, dass Vorgaben zur Durchführung der Materialtestung
definiert werden. Nur so lassen sich Vorbehalte gegeneinander überwinden
und Austausch untereinander fördern.
Die meisten Probekörper entsprechen nicht annähernd den
Forderungen, die an sie gestellt werden müssen.
Rohmaterialien, die zur Herstellung von Zahnersatz verwendet werden
sind Monowerkstoffe. Diese Monowerkstoffe verändern sich durch
die Bearbeitung des Zahntechnikers ganz entscheidend. Die derzeit
für Testungen verwendeten Proben werden üblicherweise konfektionierten
Testsätzen entnommen. Werden damit Testungen, gleich welches
Verfahren hier Anwendung findet, durchgeführt, sind alle Ergebnisse
ausschließlich auf den Monowerkstoff bezogen.
Im Zahnersatz werden jedoch die verschiedensten Monowerkstoffe als
Rohmaterialien verarbeitet, die sich zum einen durch die auch noch
unterschiedliche Verarbeitung in den Laboren und im prothetischen
Zusammenhang durch die Vernetzung zum Mischwerkstoff, entscheidend
verändert.
Dem „Biotop Mundhöhle“ wird jedoch, kein Monowerkstoff,
sondern der wie auch immer durch Ver- oder Bearbeitung durch den
Zahntechniker erheblich beeinflusste Zahnersatz, bestehend aus verschiedenen
Monowerkstoffen eingegliedert.
Verträglichkeitstestungen müssen somit, um aussagefähig
und verlässlich zu sein mit Materialproben vorgenommen werden,
die identisch sind mit denen die im späteren Zahnersatz vorkommen.
Die
Testkörper sollen - in Anlehnung an die DIN- Norm V 13930
/ Testkörper für biologische Prüfung in Zellkulturen
- als runde Scheibe mit flacher Oberfläche, ca. 13 mm Durchmesser
und 0,5 mm Stärke hergestellt werden und sämtliche Arbeitsgänge
durchlaufen, die ein entsprechendes Werkstück oder Material
in dem herstellenden Labor oder der Zahnarztpraxis ebenfalls durchlaufen
würde.
Die Testkörper nach Chargé® werden
nach diesen Richtlinien von uns im Labor hergestellt und gewährleisten eine systemische,
aussagekräftige und auf jeden Patienten abgestimmte Testung
zur Kontrolle für patientenverträglichen Zahnersatz.
Bernd Chargé, Leiter Dentale Produkte Kommission der Internationalen
Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde (GZM e.V.).
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