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Allergietestkörper nach Chargé®

Ein Großteil zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen ist ohne den Einsatz körperfremder Materialien nicht möglich.

Der richtige Einsatz zahnärztlicher Materialien und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus besonders bei fehlerhafter Anwendung nehmen in der zahnmedizinischen Fachpresse einen immer größeren Raum ein.
Dentalmaterialien werden nicht nur physiologisch enormen Belastungen durch Druck, Zug, Torsion, Feuchtigkeit, Temperatur oder pH- Wechsel ausgesetzt. Durch Kontakte mit Medikamenten, Nahrungsmitteln, Mundhygienemaßnahmen oder Interaktionen mit bereits inkorporierten Materialien unterliegen sie zusätzlichen Belastungen.

Körperfremde Materialien bergen immer die Möglichkeit einer Patientenschädigung. Daher darf hierbei der Grundsatz - das Maß des Nutzens für den Patienten muss die Möglichkeit einer möglichen Patientenschädigung überwiegen - nicht verletzt werden. Dieser Grundsatz wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt und auch ein Medizinproduktgesetz, das die klare Alleinverantwortung des Zahnarztes für die gesamte Behandlung inklusive aller verwendeten Materialien regelt, wird daran nur wenig ändern.

Da derzeit nur wenige wissenschaftlich anerkannte individuelle Testverfahren und diese nur mit eingeschränkter Aussagekraft zur Verfügung stehen, die komplementär- medizinischen Verfahren aber großen Wert gerade auf die patientenspezifische Testung legen, ist es wichtig, dass Vorgaben zur Durchführung der Materialtestung definiert werden. Nur so lassen sich Vorbehalte gegeneinander überwinden und Austausch untereinander fördern.

Die meisten Probekörper entsprechen nicht annähernd den Forderungen, die an sie gestellt werden müssen.

Rohmaterialien, die zur Herstellung von Zahnersatz verwendet werden sind Monowerkstoffe. Diese Monowerkstoffe verändern sich durch die Bearbeitung des Zahntechnikers ganz entscheidend. Die derzeit für Testungen verwendeten Proben werden üblicherweise konfektionierten Testsätzen entnommen. Werden damit Testungen, gleich welches Verfahren hier Anwendung findet, durchgeführt, sind alle Ergebnisse ausschließlich auf den Monowerkstoff bezogen.
Im Zahnersatz werden jedoch die verschiedensten Monowerkstoffe als Rohmaterialien verarbeitet, die sich zum einen durch die auch noch unterschiedliche Verarbeitung in den Laboren und im prothetischen Zusammenhang durch die Vernetzung zum Mischwerkstoff, entscheidend verändert.
Dem „Biotop Mundhöhle“ wird jedoch, kein Monowerkstoff, sondern der wie auch immer durch Ver- oder Bearbeitung durch den Zahntechniker erheblich beeinflusste Zahnersatz, bestehend aus verschiedenen Monowerkstoffen eingegliedert.
Verträglichkeitstestungen müssen somit, um aussagefähig und verlässlich zu sein mit Materialproben vorgenommen werden, die identisch sind mit denen die im späteren Zahnersatz vorkommen.

Die Testkörper sollen - in Anlehnung an die DIN- Norm V 13930 / Testkörper für biologische Prüfung in Zellkulturen - als runde Scheibe mit flacher Oberfläche, ca. 13 mm Durchmesser und 0,5 mm Stärke hergestellt werden und sämtliche Arbeitsgänge durchlaufen, die ein entsprechendes Werkstück oder Material in dem herstellenden Labor oder der Zahnarztpraxis ebenfalls durchlaufen würde.

Die Testkörper nach Chargé® werden nach diesen Richtlinien von uns im Labor hergestellt und gewährleisten eine systemische, aussagekräftige und auf jeden Patienten abgestimmte Testung zur Kontrolle für patientenverträglichen Zahnersatz.

Bernd Chargé, Leiter Dentale Produkte Kommission der Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde (GZM e.V.).